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Latinum/Graecum

Latinums- und Graecumsprüfungen

Prüfungstermine mündliche Prüfungen:

Latinum 22.03.2024 24.21 03.84 und 03.86
Graecum 22.03.2024 24.21 03.84 und 03.82

Bitte denken sie daran, ihren Lichtbildausweis  mitzubringen.

Detaillierte Informationen sowie Uhrzeiten zu den nächsten Latinums- und Graecumsprüfungen können im Sekretariat erfragt werden.

 

Prüfungstermine Klausur:

Latinum 28.02.2024 24.21 03.86

Graecum 28.02.2024 24.21 03.82

Graecums- und Latinumskurse Zeiten und Räume (Hinweis: Die Graecums- und Latinumskurse können ohne Einschränkung und ohne Voranmeldung von allen Studierenden der Heinrich-Heine-Universität besucht werden)

Für einige BA/MA-Studiengänge (siehe die jeweilige Studienordnung) ist ein Beteiligungsnachweis im Latein I-Kurs erforderlich. Dazu muss neben regelmäßiger und aktiver Teilnahme eine besondere Zusatzleistung (z.B. in Form eines Tests/Klausur) erbracht werden.

Merkblatt der Bezirksregierung für die Prüfungsanmeldung!

Hinweise für die Ergänzungsprüfung zum Graecum und Latinum an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf:
Voraussetzung:  Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife, die das Latinum oder das Graecum nicht einschließen, können durch das Ablegen einer vom Regierungspräsidium Düsseldorf durchgeführten Erweiterungsprüfung in Latein oder Griechisch erweitert werden.

Kurse zur Vorbereitung auf diese Prüfungen werden vom Seminar für Klassische Philologie angeboten (Ort und Zeit siehe Aushang).

Für welche Fächer brauchen Sie Latinum oder Graecum? Hierüber können Sie sich in den Studienordnungen Ihres jeweiligen Studienfaches (bzw. in der dortigen Studienberatung) informieren.

1. Anforderungen in der Prüfung: Unter Kenntnissen im Umfang des Latinums/Graecums wird die Fähigkeit verstanden, unbekannte lateinische oder griechische Originaltexte in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Autoren wie z.B. (aktueller Stand:) Seneca (Latinum), Plinius der Jüngere (Latinum),  Platon oder vergleichbarer Autoren (Graecum) bilden die Textgrundlage. Sicherheit in der Formenlehre, der Syntax und der Semantik sowie Grundkenntnisse in grammatischer Terminologie und aus dem Bereich der römischen/griechischen Geschichte, Philosophie und Literatur werden vorausgesetzt.

2. Ort und Zeitpunkt der Prüfung: Die Erweiterungsprüfung findet zum Latinum halbjährlich, zum Graecum jährlich in den Monaten März/April bzw. September statt. Sie wird in der Regel an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf durchgeführt.

3. Meldung zur Prüfung (und Abmeldung): Meldeschluß: für Frühjahrstermin: 15. Januar; für Herbsttermin: 15. Juli;

Anträge für die Zulassung zur Prüfung erhalten Sie ausschließlich bei der Bezirksregierung (siehe Merkblattlink).

Diese sind zu richten an:

Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300 865
Dezernat 43.
40408 Düsseldorf

Wichtig: Für den Antrag gilt der Posteingangsstempel der Bezirksregierung.

4. Die Prüfung
Zulassung : Rechtzeitig vor den mündlichen Prüfungsterminen wird eine Liste der zugelassenen Kandidaten im Seminar für Klassische Philologie ausgehängt.

Vor der Klausur erhalten Sie keine besondere Benachrichtigung. Im übrigen kann allein das Regierungspräsidium verbindliche Auskunft über die Zulassung zur Prüfung geben.

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile:
Schriftliche Prüfung: Umfang: Latein ca. 180 Wörter, Griechisch ca. 195 Wörter; Arbeitszeit: drei Zeitstunden.

Mündliche Prüfung : Umfang: Latein ca. 50 Wörter, Griechisch ca. 60 Wörter; Vorbereitungszeit 30 Minuten, Prüfung in der Regel 20 Minuten;

Bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung ist die Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches gestattet.

Rücktritt: Können Sie wegen einer Erkrankung oder aus dringenden persönlichen Gründen nicht an der schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung teilnehmen, ist das Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich zu informieren. Ein Rücktritt am Tage der Prüfung wegen einer Erkrankung ist nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich.

5. Nichtbestehen: Eine nicht bestandene Prüfung kann in der Regel nur einmal und frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Haben Sie die schriftliche Prüfung mit der Note "ungenügend" abgeschlossen, können Sie nicht mehr zur mündlichen Prüfung zugelassen werden. In diesem Fall werden Sie unverzüglich vom Regierungspräsidium benachrichtigt.

6. Bezug: Runderlaß des Kultusministers vom 2.4.1982 (GABl.NW. S. 287); § 22,3 Verordnung Abiturprüfung für Nichtschüler .

Verantwortlichkeit: